ANGELSAISON 2021
Fangbedingungen für Kohl- Weißenbach
1. Es darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
2. Es darf sich nur eine Anbißstelle an der Angel befinden.
3. Das Fischen mit Mehrfachhacken ist strengstens verboten.
4. In den ausgewiesenen Fliegenstrecken darf ausschließlich nur mit
der Flugangel gefischt werden. Erlaubt ist Trockenfliege,
Nassfliege und Streamer.
Drooper ( Blei am Seitenarm ) ist verboten.
5. In den anderen Streckenteilen darf mit dem toten Köderfisch
( Koppe oder Erlitze ) am System mit Einzelhacken geangelt werden.
Nicht erlaubt ist Wurm, Made, Käse usw. Blinker und Spinner
mit weniger als 3 cm Spinnerblatt.
6. Die Schonmaße sind eizuhalten. Untermäßige Fische sind schonend
zurückzusetzen. Verangelte untermäßige Fische sind samt
Vorfach herzuzeigen und werden nicht in die Fangliste eingetragen.
7. Entnommene Fische sind unverzüglich in die Fangliste einzutragen.
Den Kontrollorganen ist anstandslos Folge zu Leisten.
( auch Auto und Taschen sind zu öffnen )
8. Das tägliche Fanglimit beträgt 4 Salmoniden.
Das Jahreslimit darf 40 Stück nicht überschreiten.
9. Der Jahresausfang an Äschen wird wegen Schonmaßnahmen
auf 10 Stück im gesamten Revier beschränkt.
10. Nichteinhaltung der Richtlinien zieht den Verlust des Erlaubnisscheins
nach sich.
Achtung ! Lt. Tiroler Fischereigesetz ist eine Tiroler Fischerkarte oder Gastfischerkarte nötig.
Änderungen sind dem Vorstand vorbehalten.

Fischerverein Kössen
Obmann
Wolfgang Loferer