Fangbedingungen für Kohl- und Weißenbach
- Es darf nur mit einer Fliegenrute gefischt werden.
- Es darf sich nur eine Anbissstelle an der Angel befinden.
- Das Fischen mit Mehrfachhaken ist strengstens verboten.
- Im gesamten Revier darf ausschließlich nur mit der Fliegenangel gefischt werden. Erlaubt sind Trockenfliege, Nassfliege und Streamer. Dropper (Blei am Seitenarm) sind verboten.
- Die gesetzlichen Schonmaße sind einzuhalten. Untermäßige Fische sind besonders schonend zurückzusetzen. Verangelte untermäßige Fische sind den Kontrollorganen vorzuzeigen.
- Den Kontrollorganen ist jederzeit Folge zu leisten.
- Grundsätzlich gilt im gesamten Revier ein Entnahmeverbot (Catch & Release). Die Entnahme von Fischen ist nur mit einer hierfür vorgesehenen Gastfischer-Tageskarte mit Entnahmeberechtigung zulässig.
- Für Inhaber einer Gastfischer-Tageskarte mit Entnahmeberechtigung dürfen maximal 2 Fische pro Tag entnommen werden. Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich in die Fangliste einzutragen.
- Die Äsche ist ganzjährig geschont.
- Nichteinhaltung dieser Fangbedingungen zieht den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheins.
- Erlaubte Angelzeiten:
* Mai – Juni: 07:00 Uhr – 19:00 Uhr
* Juli – August: 07:00 Uhr – 20:00 Uhr
* September: 07:00 Uhr – 19:00 Uhr
Zusatz für die Ausgabe verschiedener Kartenarten:
* Tageskarte Catch & Release: Keine Fischentnahme erlaubt.
* Gastfischer-Tageskarte mit Entnahmeberechtigung: Maximal 2 Fische pro Tag dürfen entnommen werden; Äschen sind ganzjährig geschont und dürfen nicht entnommen werden.
Die Gewässergrenzen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Revierkarte bzw. der beigefügten PDF-Datei.
Achtung: Gemäß Tiroler Fischereigesetz ist eine gültige Tiroler Fischerkarte oder eine Gastfischerkarte erforderlich.
Änderungen dieser Fangbedingungen bleiben dem Vorstand vorbehalten.
Fischerverein Kössen
Obmann
