Fangbedingungen für Kohl- und Weißenbach

 

  1. Es darf nur mit einer Fliegenrute gefischt werden.
  2. Es darf sich nur eine Anbissstelle an der Angel befinden.
  3. Das Fischen mit Mehrfachhaken ist strengstens verboten.
  4. Im gesamten Revier darf ausschließlich nur mit der Fliegenangel gefischt werden. Erlaubt sind Trockenfliege, Nassfliege und Streamer. Dropper (Blei am Seitenarm) sind verboten.
  5. Die gesetzlichen Schonmaße sind einzuhalten. Untermäßige Fische sind besonders schonend zurückzusetzen. Verangelte untermäßige Fische sind den Kontrollorganen vorzuzeigen.
  6. Den Kontrollorganen ist jederzeit Folge zu leisten.
  7. Grundsätzlich gilt im gesamten Revier ein Entnahmeverbot (Catch & Release). Die Entnahme von Fischen ist nur mit einer hierfür vorgesehenen Gastfischer-Tageskarte mit Entnahmeberechtigung zulässig.
  8. Für Inhaber einer Gastfischer-Tageskarte mit Entnahmeberechtigung dürfen maximal 2 Fische pro Tag entnommen werden. Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich in die Fangliste einzutragen.
  9. Die Äsche ist ganzjährig geschont.
  10. Nichteinhaltung dieser Fangbedingungen zieht den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheins.
  11. Erlaubte Angelzeiten:

 

* Mai – Juni: 07:00 Uhr – 19:00 Uhr

* Juli – August: 07:00 Uhr – 20:00 Uhr

* September: 07:00 Uhr – 19:00 Uhr

 

Zusatz für die Ausgabe verschiedener Kartenarten:

 

* Tageskarte Catch & Release: Keine Fischentnahme erlaubt.

* Gastfischer-Tageskarte mit Entnahmeberechtigung: Maximal 2 Fische pro Tag dürfen entnommen werden; Äschen sind ganzjährig geschont und dürfen nicht entnommen werden.

 

 

Die Gewässergrenzen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Revierkarte bzw. der beigefügten PDF-Datei.

 

Achtung: Gemäß Tiroler Fischereigesetz ist eine gültige Tiroler Fischerkarte oder eine Gastfischerkarte erforderlich.

 

Änderungen dieser Fangbedingungen bleiben dem Vorstand vorbehalten.

 

Fischerverein Kössen

 

Obmann